Beginn & Ende der Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen und juristischen Person erworben werden, die die Zwecke des Vereins unterstützt. Um eine Mitgliedschaft zu erwerben, ist eine Beitrittserklärung auszufüllen. Das Formular ist hier als Download zu finden. Der Vereinseintritt kann jederzeit erfolgen.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres (Kalenderjahr) durch schriftliche Kündigung erfolgen, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten einzuhalten ist.
Beitragshöhe & Fälligkeit
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Fälligkeit ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragordnung. Die Beitragsordnung sieht je Kalenderjahr folgende Mitgliedsbeiträge vor:
- Betriebe bis einschließlich 8 Betten 30,00 EUR
- Betriebe von 9 bis einschließlich 25 Betten 75,00 EUR
- Betriebe ab 26 Betten: 150,00 EUR
- Touristische Unternehmen 50,00 EUR
- Mit dem Tourismus verbundene Betriebe 50,00 EUR
- Fördermitglieder 30,00 EUR
- Zusätzlich wird ein freiwilliger Beitrag geleistet in Höhe von …………EUR
Die Beitragszahlung ruht für Mitglieder, so lange diese einen Beitrag zu einem der Verkehrsvereine in der Vogelpark-Region entrichten. Die beitragsfreien Mitglieder nehmen nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil.
Der Beitragseinzug für beitragspflichtige Mitglieder erfolgt jeweils zum 1. März eines Jahres per SEPA-Lastschriftverfahren.